In den nächsten Wochen werden Bundestag und Bundesrat eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben. Konkret geht es um die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis zum 31.12.2023. Nur mit den 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.
Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferungen weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.
Nach drei Verlustjahren in Folge haben die heimischen Restaurants und Hotels noch nicht die Vorkrisenumsätze erreicht. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Januar bis Mai 2023 immer noch 11,4% unter denen des Jahres 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Schon jetzt ist die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Das bedeutet einen historischen Verlust von 36.000 steuerpflichtigen Unternehmen in den Corona-Jahren.
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